Halbrundringe DIN 5296 C Eisen vernickelt, geschweißt Draht 4,5 mm
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Halbrundringe DIN 5296 C Eisen vernickelt, geschweißt Draht 4,5 mm ist kein Wegwerf-Produkt aus dem Baumarkt-Ramsch. Kauf einmal vernünftig — und du bist die nächsten Jahre versorgt.
Material, das dich nicht im Stich lässt.
Besondere Artikel-Highlights
- Halbrundring nach DIN 5296 C aus Eisen, vernickelt
- Ausführung geschweißt mit Draht 4,5 mm
- Geeignet für 45 mm Spanngurte
- Breite 61 mm, Höhe 41 mm
- Gewicht 0,019 kg pro Stück
- Material Metall, verzinkt
| Material | Metall (verzinkt) |
| Ausführung | Metallring |
| Art.-Nr. | 512122 |
| Gewicht | 0,02 kg |
| Lieferzeit | 1–2 Werktage |
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Hersteller
Spanngummishop
Gewerbegebiet Weberschlag 14a • 92729 Weiherhammer
gpsr@spanngummishop.de
Verantwortliche Person (EU)
Thomas Kraus
Gewerbegebiet Weberschlag 14a • 92729 Weiherhammer
gpsr@spanngummishop.de
Produkthinweise & Dokumente
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
nicht der Beschreibung entsprechen,
nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
Ihre Rechte im Portal „Ihr Europa"Was ist zu tun,wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Harmonisierte Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Amtliche Fassung zum Ausdrucken (DIN A4): farbig, schwarzweiß.
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